Förderverein Kitafreunde Regenbogen e.V.
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtung der Mitglieder sowie Höhe und Umfang zu erhebender Gebühren. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
Mögliche Gebühren kann hingegen der Vorstand entsprechend festgelegen. Eine Gebührentabelle wird bei Bedarf im Aushang des Vereins in der Kita Regenbogen veröffentlich.
Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe der Beiträge. Der festgesetzte Beitrag wird jeweils zum 01.04. eines jeden Jahres erhoben und ist mit diesem Zeitpunkt fällig.
Zur Erfüllung der satzungsgemäßen Vereinsziele sind Spenden erwünscht. Die Spenden können Ihrem Zweck entsprechend ausgewiesen sein. Spendenbescheinigungen werden am Jahresende gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ausgestellt.
Die Beitragsordnung wurde am 06.04.2019 auf der Gründungsversammlung beschlossen und tritt mit Eintragung des Vereins ins Vereinsregister in Kraft.
Beitrags- und Gebührenordnung „Kitafreunde Regenbogen e.V." · beschlossen 06.04.2019